Was die E-Rechnungspflicht für Aufbereiter bedeutet
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Das betrifft auch kleine Aufbereitungsbetriebe. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, ein normales PDF zählt nicht dazu.
Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen. Bis Ende 2026 darfst du an Geschäftskunden noch Papierrechnungen oder, mit Zustimmung des Empfängers, PDF-Rechnungen schicken. Lag dein Vorjahresumsatz bei höchstens 800.000 Euro, gilt das bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen.
- Seit 2025: Empfang von E-Rechnungen im B2B
- Ab 2027: Ausstellen Pflicht, außer bei Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro
- Ab 2028: Ausstellen Pflicht für alle Unternehmen im inländischen B2B
Was nicht unter die Pflicht fällt
Rechnungen an Privatkunden sind von der Pflicht nicht betroffen. Wer Privatkunden die Innenraumreinigung oder Keramikversiegelung berechnet, schickt weiter eine normale Rechnung. Auch Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind ausgenommen.
Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können. Die genauen Regeln für deinen Betrieb klärst du mit deinem Steuerberater.
Viele Aufbereiter haben gemischte Kunden. Dann brauchst du beides: normale Rechnungen für Privatkunden und E-Rechnungen für Autohäuser oder Fuhrparks. SHNY OS erzeugt beides aus demselben Auftrag.
- Privatkunden: normale Rechnung genügt
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro ausgenommen
- Kleinunternehmer: Empfang ja, Ausstellen nein
XRechnung direkt aus dem Auftrag
In SHNY OS wird aus jedem abgeschlossenen Auftrag eine Rechnung nach § 14 UStG. Ist der Kunde ein Unternehmen, erzeugst du daraus eine E-Rechnung im Format XRechnung 3.0. Die Daten kommen aus Annahme und Auftrag, du tippst nichts doppelt.
Das Format haben wir mit dem Prüftool der KoSIT getestet, der Koordinierungsstelle für IT-Standards. Vor dem Versand prüft SHNY OS, ob die Pflichtangaben vollständig sind. Fehlt etwas, siehst du es, bevor die Rechnung rausgeht.
Für Händler mit vielen Fahrzeugen im Monat gibt es die Sammelrechnung. Alle Aufträge eines Autohauses landen gesammelt auf einer Rechnung.
- XRechnung 3.0 nach EN 16931
- Mit dem KoSIT-Prüftool getestet
- Pflichtangaben werden vor dem Versand geprüft
Gutschriften und E-Rechnungen empfangen
Musst du einem Autohaus einen Betrag gutschreiben, etwa nach einer Reklamation, erstellst du in SHNY OS eine Gutschrift. Die Zahlen bleiben sauber und nachvollziehbar.
Auch der Empfang ist geregelt. Rechnungen deiner Lieferanten für Politur, Pads oder Reinigungsmittel kommen immer öfter als E-Rechnung. SHNY OS kann E-Rechnungen empfangen, damit du sie nicht nur als unlesbare XML-Datei im Postfach hast.
- Gutschriften für Händler und Geschäftskunden
- E-Rechnungen von Lieferanten empfangen
- Alles an einer Stelle im Finanzen-Bereich
Zugang für deinen Steuerberater und Bezahlung
Dein Steuerberater bekommt einen Nur-Lese-Zugang. Er sieht Rechnungen und Gutschriften und zieht sich einen Export, ohne dass du Dateien per Mail schickst. Im Finanzen-Bereich siehst du Umsatz und offene Rechnungen.
Jede Rechnung kann einen Bezahl-Link enthalten. Über Stripe zahlt der Kunde mit Karte, SEPA oder anderen Zahlarten, die du in Stripe freischaltest. Das Geld geht direkt auf das Konto deines Betriebs.
- Nur-Lese-Zugang mit Export für den Steuerberater
- Offene Rechnungen im Blick
- Bezahl-Link auf jeder Rechnung
Kosten und Demo
Die E-Rechnung ist in jedem Tarif von SHNY OS enthalten. SHNY OS kostet ab 49 € im Monat (Endpreis). In der Demo erstellst du an einem Beispielbetrieb eine XRechnung und siehst, welche Angaben geprüft werden.
Hinweis: Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Ab wann ist die E-Rechnung für Fahrzeugaufbereiter Pflicht?
Empfangen können musst du E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen musst du sie im inländischen B2B-Geschäft spätestens ab 2028, bei einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro schon ab 2027.
Ist ein PDF eine E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931, zum Beispiel eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-Rechnung in einem passenden Profil. Ein reines PDF gilt als sonstige Rechnung.
Brauche ich für Privatkunden eine XRechnung?
Nein. Für Rechnungen an Privatkunden gilt die Pflicht nicht, dort reicht eine normale Rechnung nach § 14 UStG.
Kann SHNY OS E-Rechnungen empfangen?
Ja. Eingehende E-Rechnungen kannst du in SHNY OS empfangen, statt sie als XML-Datei im Postfach liegen zu lassen.
Wie bekommt mein Steuerberater die Rechnungen?
Er bekommt einen Nur-Lese-Zugang und kann sich die Daten selbst exportieren.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Kleinunternehmer sind vom Ausstellen ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Im Einzelfall klärst du das mit deinem Steuerberater.
