SHNY OS
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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SHNY GbR (Gesellschafter: Robert Alexander Pascal Bojahr, Vitus Maurer), handelnd unter der Geschäftsbezeichnung SHNY OS (nachfolgend „wir"), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Entwicklung und Bereitstellung von Betriebs-Anwendungen, über Website-Leistungen und über Wartungsleistungen.

(2) Es gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(3) Individuelle Vereinbarungen, die wir im Einzelfall in Textform treffen, gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

(2) Eine Anfrage über das Terminformular ist unverbindlich und verpflichtet zu nichts. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ein schriftliches Angebot abgeben und der Kunde dieses annimmt, oder wenn wir eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigen.

(3) Sofern eine Buchung künftig unmittelbar über diese Website möglich ist, kommt der Vertrag mit unserer Bestätigung in Textform zustande. Der Kunde erhält den Vertragstext einschließlich dieser Bedingungen per E-Mail.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Betriebs-Anwendung. Wir entwickeln eine auf den Betrieb des Kunden zugeschnittene Anwendung und stellen sie zur Nutzung bereit. Umfang, Funktionen und Zeitplan ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung, die dem Vertrag zugrunde liegt.

(2) Website-Leistungen. Wir erstellen und betreuen die Internetpräsenz des Kunden im vereinbarten Umfang. Gestalterische Vorstellungen halten wir fest, bevor wir mit der Umsetzung beginnen.

(3) Wartung. Die Wartung umfasst die Pflege der laufenden Anwendung, das Einspielen von Aktualisierungen und die Beseitigung von Fehlern im vereinbarten Umfang. Was nicht in der Leistungsbeschreibung steht, ist nicht geschuldet und wird gesondert beauftragt.

(4) Wünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, setzen wir gern um. Sie bedürfen einer gesonderten Vereinbarung über Aufwand und Vergütung, bevor wir mit der Arbeit beginnen.

(5) Wir dürfen zur Erfüllung Dritte einsetzen. Für deren Leistung stehen wir wie für eigene ein.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt uns rechtzeitig die Informationen, Texte, Bilder, Logos und Zugänge zur Verfügung, die wir zur Leistungserbringung benötigen, und benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

(2) Der Kunde steht dafür ein, dass er an überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte hat und dass diese keine Rechte Dritter verletzen.

(3) Der Kunde prüft Zwischenergebnisse und Abnahmefassungen zügig und teilt Beanstandungen in Textform mit. Verzögert sich unsere Leistung, weil eine Mitwirkung ausbleibt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.

(4) Zugangsdaten bewahrt der Kunde sorgfältig auf und gibt sie nicht an Unbefugte weiter. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs, informiert er uns unverzüglich.

§ 5 Abnahme

(1) Soweit wir ein Werk schulden, teilen wir dessen Fertigstellung mit. Der Kunde prüft innerhalb von vierzehn Tagen und erklärt die Abnahme oder benennt die Mängel in Textform.

(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist weder Abnahme noch Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen. Auf diese Wirkung weisen wir bei der Fertigstellungsanzeige ausdrücklich hin. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

(3) Nimmt der Kunde die Leistung in Betrieb und nutzt sie im Geschäftsverkehr, gilt sie ebenfalls als abgenommen.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Reisekosten und Auslagen berechnen wir nur, wenn dies vereinbart ist.

(2) Wir sind Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 Umsatzsteuergesetz. Unsere Preise sind Endpreise; Umsatzsteuer wird nicht erhoben und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, weisen wir Umsatzsteuer künftig zusätzlich aus und teilen dies rechtzeitig mit.

(3) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Laufende Leistungen rechnen wir monatlich zum Monatsbeginn ab.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir dürfen laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist aussetzen, bis offene Beträge ausgeglichen sind.

(5) Aufrechnen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge über laufende Leistungen, insbesondere Wartung und Bereitstellung, laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Beide Seiten können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeträgen in Verzug ist oder die Anwendung rechtswidrig nutzt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.

(5) Nach Vertragsende stellen wir dem Kunden seine im System gespeicherten Daten auf Wunsch in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Der Wunsch ist innerhalb von dreißig Tagen nach Vertragsende zu äußern; danach dürfen wir die Daten löschen, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte, nicht übertragbare Recht, die Anwendung für die eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen.

(2) An individuell für den Kunden erstellten Inhalten wie Texten, Grafiken und Gestaltung seiner Website räumen wir mit vollständiger Zahlung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

(3) An der zugrunde liegenden Software, an Bausteinen, Bibliotheken und Entwicklungswerkzeugen verbleiben sämtliche Rechte bei uns. Wir dürfen diese auch in anderen Projekten verwenden. Der Kunde darf sie nicht dekompilieren, vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.

(4) Wir dürfen den Kunden als Referenz mit Namen und Logo nennen. Widerspricht der Kunde in Textform, unterlassen wir dies.

§ 9 Verfügbarkeit

(1) Wir bemühen uns um eine möglichst durchgehende Erreichbarkeit der bereitgestellten Dienste, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Wartungsarbeiten, die zu Unterbrechungen führen, kündigen wir nach Möglichkeit vorher an und legen sie in nutzungsarme Zeiten.

(3) Für Ausfälle, die auf Störungen bei Vorleistern, auf höherer Gewalt oder auf Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs beruhen, stehen wir nicht ein.

§ 10 Mängel

(1) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar.

(2) Wir beseitigen Mängel durch Nachbesserung oder Neuherstellung nach unserer Wahl. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(4) Kein Mangel liegt vor, wenn eine Störung auf einer vom Kunden vorgenommenen Änderung, auf unsachgemäßer Nutzung oder auf einer nicht von uns bereitgestellten Umgebung beruht.

§ 11 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist für eigene Sicherungskopien seiner Daten verantwortlich.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Seiten beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Wie wir mit Daten von Website-Besuchern umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

(2) Soweit wir im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bleibt der Kunde.

(3) Wir verpflichten die eingesetzten Personen zur Vertraulichkeit und treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.

§ 13 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und die erkennbar vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke dieses Vertrages. Diese Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hamburg. Wir bleiben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.